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Antragstellung

Wer kann sich bewerben?

Die Stiftung fördert soziale Projekte und Maßnahmen von anerkannten Trägern der freien Jugendhilfe in Köln und gemeinnützigen Vereine mit entsprechender Zielsetzung.
 
Voraussetzung für die Förderung von innovativen Projekten oder von Projekten mit Modellcharakter ist der Bezug zur Stadt Köln bzw. zum Wirtschaftsraum Köln. Dieser Köln-Bezug kann dadurch belegt sein, dass

  • der Träger bzw. die Institution ihren Sitz in Köln hat und Projekte im Kölner Raum umsetzt,
  • Aktivitäten mit positiver Wirkung für den Kölner Raum und die Kölner Institution realisiert werden
  • eine Institution mit Sitz außerhalb Kölns Projekte für den Kölner Raum oder im Kölner Raum umsetzt.

Anträge für wissenschaftliche Projekte können Kölner Lehr-, Wissenschafts- und Forschungsinstitutionen stellen.

Die maximale Förderdauer eines Projektes beträgt 4 Jahre.
Eine Förderung von Einzelpersonen ist nicht möglich. Die Vergabe der Stiftungsmittel ist zweckgebunden im Sinne der Satzung und Förderrichtlinien. Die Vergabe von Spenden ist nicht möglich.

Förderrichtlinien
In den Förderrichtlinien der Stiftung werden die weit gefassten Ziele aus der Satzung näher beschrieben. Sie finden die Richtlinien und Schwerpunktsetzungen detailliert erklärt und erhalten Hinweise darauf, ob ein Projekt den Zielsetzungen der Förderung entspricht.

> Download der Förderrichtlinien

Bitte überprüfen Sie vorab, ob das von Ihnen beantragte Projektvorhaben zum Förderprogramm und den Förderschwerpunkten der Stiftung passt und belegen Sie dies in ihrem Antrag

Wie stelle ich einen Antrag?

Soziale Projekte
Bewerbungen für soziale Projektanträge werden zweimal jährlich – im Frühjahr und im Herbst – von der Stiftung bewertet und ausgewählt. Die Stiftung gibt im Vorfeld die Antragsfristen bekannt. Anträge sind nur dann gültig, wenn die von der Stiftung zur Verfügung gestellten Formularen verwendet werden. Auf Vorschlag des Stiftungsvorstandes entscheidet der Stiftungsrat nach Bewerbungsschluss über die Bewilligung der Förderanträge und die Vergabe der Fördermittel.

> Projektantrag - online

Wissenschaftliche Projekte
Anträge für die Förderung von wissenschaftlichen Forschungsvorhaben können einmal jährlich – im Herbst – bei der Stiftung eingereicht werden. Die Anträge sind über die zuständigen Rektorate der Kölner Lehr-, Wissenschafts- und Forschungsinstitutionen an die Stiftung zu richten.
Mit der Universität zu Köln und der Fachhochschule Köln besteht eine besondere Kooperation hinsichtlich des Antrags- und Auswahlverfahrens. Daher werden die Anträge für die Universität zu Köln über die Drittmittelstelle der Universität und für die Fachhochschule über das zuständige Rektorat an die Stiftung weitergeleitet.

> Projektantrag - online

Bitte beachten Sie, dass zwischen Bewerbungsfrist und Entscheidung über die eingereichten Anträge durch den Stiftungsrat i.d.R. 3-4 Monate liegen.

Welche Pflichten haben ich als Projektträger?

Im Falle einer Förderung ergeben sich für den Projektträger folgende Pflichten, die er bei Annahme der Förderung akzeptiert:

  • Der Fortgang des Projektes ist zu dokumentieren und der Stiftung halbjährlich mitzuteilen.
  • Veröffentlichungen, Pressemitteilungen oder Veranstaltungen, die mit dem durch die Stiftung geförderten Projekt im Zusammenhang stehen, sind im Vorfeld mit der Stiftung abzusprechen.
  • Der Projektträger verpflichtet sich zu einer sparsamen, wirtschaftlichen und ordnungsgemäßen Verwendung der Mittel. Jährlich sind dazu Verwendungsnachweise einzureichen. Am Ende der Förderung ist das Testat eines Steuerberaters/Wirtschaftsprüfers/vereid. Buchprüfers über die ordnungsgemäße Verwendung der gesamten Fördersumme einzuholen und der Stiftung vorzulegen. Die Kosten hierfür trägt der Projektträger.


 
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