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Antragstellung

Wer kann sich bewerben?

Die Stiftung fördert neue Projekte und innovative Maßnahmen von Institutionen, Vereinen, Unternehmen und Gesellschaften, die in der Förderregion ansässig sind (Karte der Förderregion) und nicht vorrangig profitorientiert oder kommerziell ausgerichtet sind. Diese sollten im Sinne der Abgabenordnung als gemeinnützig anerkannt sein. Anträge von Einzelpersonen oder freien Gruppen bzw. Initiativen, die ihre Projektarbeit nicht in einen institutionellen Rahmen einbetten (durch Mitgliedschaft in einem Dachverband, Vereinigung o. ä.), können nicht gefördert werden.
Die Vergabe der Stiftungsmittel ist zweckgebunden im Sinne der Satzung und Förderrichtlinien. Die Vergabe von Spenden ist nicht möglich.

Wie wird ein Antrag gestellt?

Informieren Sie sich in den Förderrichtlinien, ob die Zielsetzung Ihres Projekts mit den Förderschwerpunkten übereinstimmt. Wir bieten Ihnen an, dass Sie im Vorfeld der Antragstellung ein persönliches Beratungsgespräch mit uns führen, in dem Sie diese und weitere Fragen besprechen können. Gerne beraten wir Sie auch telefonisch oder per Mail. Wenden Sie sich hierzu an: siehe Kontakt.

Da die Stiftung in der Regel nicht in bereits bestehende Maßnahmen und Projekte als Förderer einsteigen kann, muss deutlich werden, was neu an Ihrem Projekt ist. Bitte erläutern Sie auch die Modellhaftigkeit des Projektes und erklären, wie Sie Ihre Zielgruppen ansprechen und erreichen wollen. Weiterhin ist es wichtig, dass Sie die Nachhaltigkeit des Projektes ausführlich darstellen und aufzeigen, wie die Qualität der Projektarbeit gesichert wird.

Es gibt zweimal jährlich (Frühjahr und Herbst) einen Stichtag, zu dem der Antrag eingereicht werden kann. Den kommenden Stichtag erfahren Sie unter Aktuelles. Eine Antragstellung ist nur auf den Antragsformularen der Stiftung möglich. Auf Vorschlag des Stiftungsvorstandes entscheidet dann der Stiftungsrat nach Bewerbungsschluss über die Bewilligung der Förderanträge und die Vergabe der Fördermittel. Zwischen dem Stichtag und dem Entscheid durch den Stiftungsrat können 3 bis 4 Monate liegen.

Der Förderantrag wird „online“ über den folgenden Link gestellt (Projektantrag online) und eine anschließend automatisch erstellte Bestätigung (zusammen mit Anlagen) von Ihnen postalisch versandt. Eine detaillierte Anleitung finden Sie zu Beginn des Formulars.

Was geschieht im Falle einer Ablehnung?

Die Fördermittel der Stiftung sind begrenzt und wir erhalten in der Regel mehr Anträge als wir unterstützen können. Weiterhin achten wir nach Möglichkeit auf eine ausgewogene Förderung innerhalb der Förderregion, zwischen den Förderschwerpunkten sowie innerhalb der Trägerlandschaft. Daher ist eine Ablehnung nicht unbedingt der Qualität Ihres Antrags geschuldet. Im Falle einer Ablehnung bieten wir Ihnen gerne an, Kontakt mit uns aufzunehmen, um die Gründe der Ablehnung zu erfragen und damit Sie ggfs. den Antrag mit Erfolgsaussichten noch einmal stellen können.

Welche Pflichten habe ich als Projektträger?

Im Falle einer Förderung ergeben sich für den Projektträger folgende Pflichten, die er bei Annahme der Förderung akzeptiert:

  • Der Fortgang des Projektes ist zu dokumentieren und der Stiftung halbjährlich mitzuteilen.
  • Veröffentlichungen, Pressemitteilungen oder Veranstaltungen, die mit dem durch die Stiftung geförderten Projekte im Zusammenhang stehen, sind im Vorfeld mit der Stiftung abzusprechen.
  • Der Projektträger verpflichtet sich zu einer sparsamen, wirtschaftlichen und ordnungsgemäßen Verwendung der Mittel. Jährlich sind dazu Verwendungsnachweise einzureichen. Am Ende der Förderung ist das Testat eines Steuerberaters/Wirtschaftsprüfers/vereidigten Buchprüfers über die ordnungsgemäße Verwendung der gesamten Fördersumme einzuholen und der Stiftung vorzulegen. Die Kosten hierfür trägt der Projektträger.

 

 
RheinEnergie Stiftungen  / Kultur - Antragstellung
 
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