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Förderung

Als Förderstiftung unterstützen wir Projekte in Köln und der Region. Hierfür können Sie Förderanträge für Projektförderungen und Stiftungstopfförderungen stellen. Mehr zu den Anforderungen und Kriterien erfahren Sie hier.

Projektanträge bei den RheinEnergieStiftungen

Sie benötigen eine Projektförderung? – Wir freuen uns auf Ihre Ideen. Hier finden Sie alle relevanten Informationen zu den Voraussetzungen für eine Förderung und der Abgabe von Projektanträgen. Wir erfüllen eine große thematische Bandbreite – von kultureller Bildung, über die Stärkung von Familien in Köln und Region bis hin zum Übergang Schule-Beruf bieten wir vielfältige Förderprogramme.

Anforderungen der Projektanträge

Voraussetzung für die Förderung ist, dass die beantragten Maßnahmen innovativ sind und Modellcharakter haben.

Bitte berücksichtigen Sie dabei die Förderrichtlinien im Sinne unserer Satzung. Die Vergabe der Stiftungsmittel ist zweckgebunden im Sinne der Satzung und Förderrichtlinien und zeitlich begrenzt. Die Vergabe von Spenden ist nicht möglich.

Die Projektförderungen der Stiftungen sind befristete Anschubfinanzierungen, die als Initialzündung und Impuls gesellschaftliches Engagement dort bestärken, wo institutionelle Strukturen bislang fehlen oder bisher keine Fördermittel zur Verfügung stehen.

Bitte informieren Sie sich zudem in den Förderrichtlinien im Servicebereich, ob die Zielsetzung Ihres Projekts mit den Förderschwerpunkten und der Förderregion übereinstimmt. Bei Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Seite.

Hier finden Sie eine Übersicht der Anforderungen:

Stiftung

Kultur

Familie

Jugend | Beruf

Wissenschaft

Was?

Projekte zur Stärkung der künstlerischen Entwicklung von gemeinnützigen Institutionen und Unternehmensformen der Kulturszene

Kulturelle Bildungsangebote für Kinder und Jugendliche

Teilhabe/Partizipation/Community Arts

Projekte, die die regionale Verbindung fördern (Verbesserung der kulturellen Infrastruktur in der Region; in Kombination mit den beiden oben genannten Schwerpunkten)

Projekte zur Unterstützung von Familien mit unterschiedlicher sozialer Prägung und geringem Einkommen, Familien mit Zuwanderungsgeschichte und/oder Familien in belasteten Lebenssituationen sowie die Stärkung ihrer Erziehungskompetenzen

Vorhaben und Aktivitäten, welche die Vereinbarkeit von Familie und Beruf verbessern

Den Aufbau von Netzwerken, die als Mittel der Hilfe zur Selbsthilfe dienen

Projekte zur Verbesserung der Zusammenarbeit von Eltern / Kindern / Schule / Erziehungspartnern

Projekte, die den Start ins Berufsleben und in die Ausbildung begleiten

Modellprojekte, die die Ausbildungsfähigkeit von jungen Menschen fördern

Bildungsförderung mit beruflicher Orientierung z. B. in den Bereichen ökonomische Bildung und Verbraucherbildung, politische und ökologische Bildung, interkulturelle und inklusive Bildung sowie gendersensible Bildung

ganzheitliche Projekte für (Hoch-)Begabte

Projekte der Grundlagenforschung

Projekte der angewandten Forschung und Entwicklung

Vorhaben, die die interdisziplinäre Zusammenarbeit und den wissenschaftlichen Austausch zwischen den Fakultäten und Hochschulen in Köln fördern

Wen?

Projekte und Aktivitäten von gemeinnützigen Institutionen und Unternehmensformen, die ihren Sitz im Versorgungsgebiet der RheinEnergie haben und die im Sinne der Abgabenordnung als gemeinnützig anerkannt sind.

Projekte und Aktivitäten von anerkannten Trägern der freien Jugendhilfe oder gemeinnützigen Institutionen, die ihren Sitz im Versorgungsgebiet der RheinEnergie haben und Mitglied in einer der in den Förderrichtlinien genannten Dachorganisationen sind.

Projekte und Aktivitäten von anerkannten Trägern der freien Jugendhilfe, von anerkannten kirchlichen Trägern oder gemeinnützigen Institutionen, die einen Bezug zur Stadt Köln bzw. zum Wirtschaftsraum Köln haben.

Anträge für wissenschaftliche Projekte können nur Kölner Lehr-, Wissenschafts- und Forschungsinstitutionen - insbesondere die Universität zu Köln und die Technische Hochschule Köln - stellen.

Maximale Förderdauer

Maximal drei Jahre

Maximal drei Jahre

Maximal drei Jahre

Maximal drei Jahre

Im Vorfeld zu Ihrer Antragstellung ist uns ein persönliches Kennenlernen wichtig. Daher bieten wir Ihnen ein Beratungsgespräch zu Ihrem geplanten Projektvorhaben an. Zusätzlich beraten wir Sie auch gerne telefonisch oder per E-Mail. Nehmen Sie gerne mit uns Kontakt auf und vereinbaren Sie einen Termin.

Nächster Einsendeschluss für Ihren Förderantrag:

HERBST

2024
31. August 2024

FRÜHjahr

2025
28. Februar 2025

Wissenschaftliche Anträge können nur einmal jährlich zur Frist 31. August gestellt werden.
Diese sind über die zuständigen Forschungsdezernate der Kölner Hochschulen, insbesondere der Universität zu Köln und der TH Köln, an uns zu richten. Beachten Sie bitte die dortigen, internen Ausschreibungsfristen.

Was geschieht im Falle einer Ablehnung?

Durch die begrenzten Fördermittel können nicht alle Projekte gefördert werden. Bei der Auswahl achten wir auf eine ausgewogene Förderung innerhalb der Förderregion, zwischen den Förderschwerpunkten sowie innerhalb der Trägerlandschaft. Es besteht aber im Falle einer Ablehnung die Möglichkeit,

  • Kontakt mit uns aufzunehmen, um die Gründe der Ablehnung zu erfragen
  • gegebenenfalls den Antrag mit Erfolgsaussichten noch einmal stellen zu können

Stiftungstopfförderung

Bei den Stiftungstopfförderungen handelt es sich um ein niederschwelliges Förderangebot mit begrenztem Fördervolumen für individuelle Projekte. Es gelten dieselben Förderrichtlinien wie für die reguläre Förderung. Der formlose Antrag kann ganzjährig digital eingereicht werden. (Bitte kontaktieren Sie uns hierfür direkt per E-Mail. Das online Antragsportal kann nur für Projektanträge genutzt werden.)

Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung – nehmen Sie einfach direkt Kontakt zu der Ansprechperson der jeweiligen Stiftung auf. Sie erreichen uns auch unter info@rheineenergiestiftung.de.

Beispiele der letzten Stiftungstopfvergabe finden Sie im Jahresbericht 2022.